Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Antragsfrist auf Mitte Januar vorgezogen

Wasser zur Gartenbewässerung bleibt von Gebühren befreit

Rietberg. Rietberger Bürger dürfen auch weiterhin ihren Garten mit Trinkwasser bewässern und diese Mengen von der Abwassergebühr abziehen. Das hat der Rat der Stadt Rietberg jetzt beschlossen, nachdem in jüngster Sitzung noch einmal kontrovers diskutiert wurde. Jedoch ändert sich der Stichtag, zu dem der abgelesene Zählerstand übermittelt werden muss auf den 15. Januar des Folgejahres. Bislang war das der 31. März.

In der gebührenrechtlichen Rechtsprechung ist grundsätzlich nicht nur anerkannt, dass bei der Berechnung der Abwassergebühr die sogenannten Wasserschwundmengen abgezogen werden, die beispielweise in den Gärten der Bürger versickern und so gar nicht erst in die Kanalisation gelangen. Es ist sogar vorgeschrieben, den Bürgern diese Möglichkeit einzuräumen, eben diese Wasserschwundmengen von den Abwassergebühren abzuziehen. In allen umliegenden Städten und Gemeinden wird dies ebenso gehandhabt. Etwa 1000 Haushalte in Rietberg machen von dieser Regelung Gebrauch.

Voraussetzung bleibt weiterhin, dass dazu ein Wasserzähler für diese Zapfstelle eingebaut wird, auf dem die Schwundmenge einmal im Jahr abgelesen wird. Eine Fachfirma muss den Einbau bestätigen. Bürger übermitteln den abgelesenen Zählerstand selbstständig an die Stadtverwaltung, Abteilung Finanzen.

Zu diesen Schwundmengen darf nicht das Trinkwasser gezählt werden, das gegebenenfalls zum Befüllen von Planschbecken und Swimming-Pools verwendet wird. Da dieses Wasser nicht im Garten versickern darf, muss es als Abwasser in die Kanalisation entsorgt werden und ist somit Abwassergebührenpflichtig. Im Umkehrschluss heißt das, dass Pools zum Beispiel mittels eines Schlauches aus dem Haus gefüllt werden müssen und nicht über den zusätzlichen Gartenzähler.

Hintergrund ist, dass das Trinkwasser durch die Benutzung im Pool in seinen Eigenschaften verändert wird. Weil das Frischwasser unter anderem mit Zusatzstoffen wie etwa Chlor oder Sonnencreme versetzt wird, muss es als Schmutzwasser über die öffentliche Abwasserentsorgung entsorgt werden.

Quelle: Stadt Rietberg

Zurück zum Anfang