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Geflügelpest in Varensell ausgebrochen – Allgemeinverfügung erlassen

Kreis Gütersloh. In einem Geflügelbestand in Rietberg-Varensell ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das hat laut einer Mitteilung des Kreises Gütersloh das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, am Samstag bestätigt.

Das Veterinäramt des Kreises habe am Samstag unverzüglich die Tötung des Bestandes von circa 8.000 Tieren (Enten, Gänse, Hühner) veranlasst. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen seien eingeleitet worden. Entsprechende Restriktionszonen sind eingerichtet. Zum Schutz vor der „aviären Influenza“ gibt es zudem ein Ausstellungsverbot bei Geflügel- und Vogelausstellungen.

Der Tierbestand eines Hofes in Varensell wurde getötet. Rund um den Ausbruchsbetrieb ist eine Schutzzone festgelegt worden. Außerdem gilt eine Überwachungszone, die teilweise auch den Kreis Paderborn und die Stadt Bielefeld einschließt. Foto: Kreis Gütersloh

Laut der am Sonntag erlassenen Allgemeinverfügung wurde rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Außerdem gilt eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von zehn Kilometer. Teile dieser Überwachungszone befinden sich laut Mitteilung im Kreis Paderborn und in der Stadt Bielefeld.

Die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel ist verboten

Tierhaltende Betriebe innerhalb der Sperrzone haben der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen.

Außerdem dürfen auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, gehaltene Vögel, Eier oder Tierkörper gehaltener Vögel nicht befördert werden. Die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegebetrieb oder einem Kühlhaus ist ebenfalls verboten.

Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden: Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen sowie Futtermittel.

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